Warum diese Seite?
Wie kann man in NRW gegen Vermüllung aktiv werden?
Mit „AKTIV GEGEN VERMÜLLUNG NRW“ soll das Ziel verfolgt werden, umfassend über das Thema Littering [Vermüllung des öffentlichen Raums] aufzuklären und ein Bewusstsein für die gravierenden Folgen der Vermüllung unserer Umwelt zu schaffen. Es wird aufgezeigt, wie achtlos weggeworfener Abfall unsere Umwelt schädigt und welche negativen Auswirkungen Littering auf Städte, Gemeinden und die Natur haben kann. Gleichzeitig gibt es praktische Tipps und Informationen, wie jeder Einzelne zum Schutz von Umwelt und Gesundheit beitragen kann: Gemeinsam gegen Littering und die Verschmutzung unserer Umwelt!
Vermüllung stoppen – über Littering
Gemeinsam für eine saubere Umwelt
Es handelt sich beim Littering oft um Dinge wie Zigarettenstummel, Verpackungen, Plastiktüten oder Getränkeflaschen, die nicht in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt, sondern achtlos in der Umwelt weggeworfen oder liegengelassen werden. Diese unachtsame Müllentsorgung hat schwerwiegende Folgen für unsere Umwelt und Lebensqualität. Abfälle verschmutzen nicht nur unsere Straßen, Parks und Naturgebiete, sondern gefährden auch Tiere, verschlechtern das Stadtbild und tragen zur Vermüllung der Meere bei. Indem wir uns über die Problematik des Litterings bewusstwerden, können wir gemeinsam dazu beitragen, unsere Umgebung sauber und lebenswert zu halten.

Aktuelles Thema
Vapes und E-Zigaretten
Werden E-Zigaretten oder Einweg-Vapes achtlos in der Landschaft entsorgt, so ist dies besonders umweltschädlich, da sie Batterien und Chemikalien enthalten und langfristig giftige Stoffe freisetzen können. Neben Schwermetallen führt auch die Plastikhülle durch Mikroplastik-Bildung zu einer Umweltbelastung. Sämtliche E-Zigaretten und Einweg‑Vapes enthalten Lithium‑Ionen‑Akkus, die einerseits wertvolle Rohstoffe enthalten, andererseits häufig als Ursache für schwerwiegende Brände in Entsorgungsanlagen ermittelt werden konnten.
E-Zigaretten und Einweg‑Vapes sind Elektroschrott und dürfen keinesfalls als Restmüll oder über die Wertstofftonne bzw. den Gelben Sack entsorgt werden, sondern müssen z.B. an Wertstoffhöfen oder im Handel abgeben werden.
Ab 01. Juli 2026 sind auch kleine Verkaufsstellen verpflichtet, E-Zigaretten aller Art zurückzunehmen. Nur so ist gewährleistet, dass in einer geeigneten Aufbereitungsanlage wertvolle Ressourcen zurückgewonnen werden und giftige Stoffe nicht in die Umwelt gelangen. Werden bei Müllsammelaktionen Vapes oder andere Elektrogeräte gefunden, ist auch hier zu beachten, dass sie separat gehalten und entsprechend entsorgt werden müssen.
Elektrogeräte gehören nicht in die Tonne – unter https://e-schrott-entsorgen.org/index.html gibt es unter anderem einen „Rückgabefinder“, Hintergrundinformationen zur E-Schrott-Entsorgung und die Aufklärungs-Kampagne „MACH DU ES AUCH RICHTIG“ mit Oskar, Elmo und Grobi aus der Sesamstraße.

Gut zu wissen
FAQ – Frequently asked questions
Ja, in den meisten Regionen und Gemeinden besteht eine Pflicht, Hundekot zu entfernen, zum Beispiel in der örtlichen Satzung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Das Ziel ist es, die Sauberkeit der öffentlichen Bereiche zu gewährleisten und die Verschmutzung von Grünanlagen zu reduzieren. Daher sollte man immer genug Hundekotbeutel mitnehmen.
Das Nichtentfernen von Hundekot kann als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Die genaue Höhe der Strafe und die Durchsetzung der Vorschriften können jedoch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.
Wenn Sie als Privatperson eine Müllsammelaktion z.B. im Freundeskreis, über einen Verein oder in der Nachbarschaft organisieren möchten, sollten Sie im Vorfeld einige Punkte beachten (siehe auch Checkliste und Erläuterungen unter Mitmachen):
Vorbereitung:
Suchen Sie einen günstigen Termin und machen Sie Werbung (Handzettel, Presse, social media) für die Aktion, um weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu finden.
Wenden Sie sich an die Abfallberatung Ihrer Kommune, um die Sammelaktion anzumelden und auch von dort Unterstützung zu erhalten. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem regionalen Entsorgungsbetrieb auf, um die Abholung des eingesammelten Mülls zu organisieren (Ort und Zeitpunkt). Manche Kommunen oder Entsorgungsbetriebe stellen auch die Ausrüstung zum Sammeln (Warnwesten, Handschuhe, Greifzangen und Müllsäcke) zur Verfügung.
Durchführung:
Wählen Sie einen geeigneten Treffpunkt als Ausgangspunkt, um Absprachen zu treffen und Material auszugeben.
Informieren Sie über die kenntlich gemachten Sammelstellen für den eingesammelten Müll und den Zeitpunkt, wann die Müllabfuhr erfolgt.
Abschluss:
Vereinbaren Sie einen Zeitpunkt für den Abschluss der Sammelaktion. Ermitteln Sie die Menge des eingesammelten Mülls und teilen Sie Ihren Erfolg der Presse mit, genauso wie den Dank an alle, die teilgenommen haben.
Ein nettes Beisammensein bei Kaffee und Kuchen oder ein kleines Picknick können die Sammelaktion abrunden.
In den meisten Städten gibt es Möglichkeiten, wilde Sperrmüllablagerungen oder andere Formen der Vermüllung zu melden, damit eine zeitnahe Reinigung erfolgen kann. Dazu wenden Sie sich z. B. an den regional zuständigen Abfallentsorgungsbetrieb oder das Umweltamt der Stadt oder Gemeinde. Häufig gibt es auch spezielle Hotlines oder Online-Formulare, über die Sie illegale Müllablagerungen melden können. Solche Dienste finden Sie durch Online-Suche nach dem Namen Ihrer Stadt oder Gemeinde zusammen mit Begriffen wie „Abfallentsorgung“, „Müllentsorgung“ oder „Müllmeldung“ oder „wilde Kippen melden“.
