In Nordrhein-Westfalen können die Strafen für illegale Müllablagerungen und das Wegwerfen von Zigarettenkippen je nach Art und Umfang des Verstoßes variieren. Die genauen Strafen werden durch das Landesrecht und die kommunalen Ordnungsvorschriften festgelegt.
Bei illegalen Müllablagerungen können Geldbußen von mehreren hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro verhängt werden, insbesondere wenn es sich um größere Mengen oder um gefährliche Abfälle handelt. In einigen Fällen kann es auch zu zusätzlichen Sanktionen wie zur Übernahme der Reinigungskosten kommen.
Das Wegwerfen einer Zigarettenkippe auf öffentlichen Plätzen oder Straßen kann ebenfalls mit Geldbußen geahndet werden. Die genaue Höhe variiert je nach örtlichen Vorschriften und kann zwischen 5 und 100 Euro liegen.
Geht von der illegalen Müllablagerung eine Gefahr für das Grundwasser aus oder ist es zu einer Bodenverunreinigung gekommen, sind deutlich höhere Strafen zu erwarten.
