Über Littering

Was versteht man unter Littering

Littering bezeichnet ursprünglich das achtlose aber auch bewusste Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum. Der Begriff stammt aus dem Englischen von „litter“, was so viel wie „Abfall“ oder „Müll“ bedeutet. Heute wird Littering zunehmend als globale Herausforderung im Zusammenhang mit der Vermüllung unserer Umwelt durch Abfälle jeglicher Art bezeichnet, der mit Aufklärung und gemeinschaftlichem Engagement entgegengewirkt werden muss.

Was wird häufig achtlos weggeworfen

In einem Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes wurde ermittelt, welche Gegenstände am häufigsten weggeworfen werden und die Umgebung vermüllen. Dazu gehören insbesondere Zigarettenstummel, Kunststoffverpackungen von Lebensmitteln, To-go-Becher, aber auch Servietten und Verpackungen aus Pappe und Papier. Vermüllung sieht nicht nur unschön aus, sondern hat auch negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und Umwelt.
Durchschnittlich 690 Tonnen oder 841 m³ wilden Mülls findet man im öffentlichen Raum pro Jahr.

Häufigste
Abfallkategorien

Zigarettenkippen Plastikbecher
Oranger Richtungspfeil im Bogen

Negative Auswirkungen auf die Gesellschaft

Das Ergebnis einer Studie des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt, dass Städte und Gemeinden in Deutschland jährlich rund 700 Millionen Euro aufwenden, um Parks und Straßen von Zigarettenkippen, To-go-Bechern und anderen Einwegplastik-Produkten zu reinigen sowie öffentliche Abfallbehälter zu leeren und die Abfälle zu entsorgen. Allein für die Entsorgung von Zigarettenstummeln fallen dabei 225 Millionen Euro an, während To-go-Becher die Kommunen jährlich 120 Millionen Euro kosten.

Littering hat vielfältige und schwerwiegende Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Umweltverschmutzung ist dabei das offensichtlichste Problem sowie die daraus resultierenden Kosten für Reinigung und Entsorgung. Neben den ökologischen Folgen leidet aber auch die Lebensqualität. Öffentliche Plätze wirken ungepflegt, was das Wohlbefinden und die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern mindern kann. Ein sauberes Umfeld ist entscheidend für das Gemeinschaftsgefühl sowie das Image von Städten und Gemeinden.

Bank mit leeren Mülleimer und Müll drumherum

Negative Auswirkungen auf unsere Umwelt

Zunächst einmal verrotten Abfälle sehr langsam, das kann auch mal tausende von Jahren dauern. Bei dem Verwitterungsprozess werden zum Teil Schadstoffe freigesetzt, die für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für Gewässer gefährlich werden können.

Hundekot
2 Monate
Zeitung/Papier
1–3 Jahre
Zigarettenkippe
2–5 Jahre
Coffee-to-go-Becher
50 Jahre
Plastiktüte
100–200 Jahre
Plastikflasche
450 Jahre
Styropor
> 6.000 Jahre

Negative Auswirkungen auf...

Klima

Eine geordnete Abfallentsorgung ermöglicht ein Recycling der Materialien. Littering entzieht der Kreislaufwirtschaft unwiederbringlich wertvolle Materialien, die Rohstoffe ersetzen würden, die aufwändig erschlossen und verarbeitet werden müssten. Das Recycling kann dagegen den Energiebedarf um bis zu 50% senken. Insgesamt kann eine geordnete Abfallbewirtschaftung ein hohes Maß an Kohlendioxid und damit Treibhausgasemissionen einsparen: Im Jahr 2006 waren es bereits 18 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, dies würden allein 7,7 Millionen Fahrzeuge pro Jahr ausstoßen (Öko-Institut).

Bodenverschmutzung

Wenn Abfälle in der Umwelt entsorgt werden, können sie den Boden verschmutzen und das Wachstum von Pflanzen beeinträchtigen. Zudem können sie auch in die Nahrungskette gelangen, wenn Tiere den Abfall aufnehmen. Unter Umständen können Schadstoffe durch den Boden ins Grundwasser gelangen. 

Gewässer

Wenn Abfälle wie Plastiktüten und Zigarettenkippen in Gewässer gelangen, können sie Tiere töten und die Lebensräume von Fischen und anderen Wassertieren zerstören. Zudem können sie auch Trinkwasserquellen kontaminieren und somit eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren darstellen.

Ökosysteme

Abfälle, die in Wald- oder Naturschutzgebieten liegen bleiben, können das Ökosystem beeinträchtigen, indem sie das Wachstum von Pflanzen hemmen oder Tiere schädigen.

Pflanzen

Wenn Abfälle Schadstoffe abgeben oder den Boden flächig bedecken, kann das Pflanzenwachstum beeinträchtigt werden.

Tiere

Wenn Abfälle wie Glasscherben oder Zigarettenkippen verstreut in der Umgebung liegen, können Tiere sich an kleinen Teilen von Abfällen verschlucken, verletzen oder gar vergiften.

Möwe mit Müll

Ursachen für Littering

Welche Ursachen gibt es für das achtlose Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum und in der Natur? Häufig mangelt es Personen am Bewusstsein für die Folgen ihres Handelns. Schädliche Umweltauswirkungen werden in Kauf genommen. Es ist bequemer, den Müll nach dem Picknick nicht wieder einzupacken und mitzunehmen. Oder wird sogar absichtlich Müll abgeladen, weil man den Weg zum Recyclinghof scheut?

1.
Häufig kleine Gegenstände

Typische Littering-Objekte sind Zigarettenkippen, Kronkorken, Kaugummipapier, Take-Away-Verpackungen und Taschentücher. Sie werden schnell mal fallen gelassen oder aus dem Autofenster geworfen. Die Wahrscheinlichkeit, beobachtet oder bestraft zu werden, ist zu gering.

2.
Soziale Aspekte

Wird Littering in einer Gruppe oder Gemeinschaft nicht negativ bewertet oder sanktioniert, sondern akzeptiert, kann dieses Verhalten von immer mehr Personen übernommen werden. Erziehung und Bildung könnten dazu beitragen, aufzuklären und mehr Verantwortungsgefühl für Umweltthemen zu vermitteln.

3.
Konsumverhalten

Verpackungen und Einweggeschirr finden sich besonders häufig als Müll im öffentlichen Raum. In der Werbung geht es um Geschmack und Genuss - die Folgen von nicht ordnungsgemäß entsorgten Verpackungen werden nicht thematisiert. Bereits beim Einkauf haben wir die Möglichkeit, Alternativen zu Einwegverpackungen zu bevorzugen.

4.
Zu wenig Mülleimer?

Ist es wirklich so, dass mehr Müllbehälter das Vermüllen im öffentlichen Raum eindämmen können? Studien habe gezeigt, dass in den häufigsten Fällen Faulheit oder Bequemlichkeit als Gründe für die Vermüllung genannt wurden, selbst wenn Mülleimer in geringer Entfernung verfügbar waren.

Was können wir dagegen tun?

Die Vermüllung unserer Lebensumgebung müssen wir nicht tatenlos hinnehmen. In zahlreichen
Studien wurde die Wirkung von einzelnen Maßnahmen gegen Littering untersucht. Und es zeigt sich:
Wir müssen gemeinsam und auf verschiedenen Ebenen handeln.
Kommunen sind am meisten betroffen, denn die Reinigung von Straßen, Plätzen und Parks sowie die
Entsorgung des gesammelten Abfalls verursachen hohe Kosten. Im Bereich Kommunen finden Sie
Maßnahmen und Best-Practice-Beispiele aus Kommunen in NRW.
Bildungsträger wie Schulen und Kindergärten können bereits früh das Thema Abfallvermeidung
aufgreifen und das Bewusstsein für richtiges Verhalten beim Umgang mit Abfällen vermitteln.
Aufklärungs- und Bildungsangebote sind unten zu finden.
Erfreulich ist, dass sich inzwischen auch sehr viele private Initiativen formiert haben, die aktiv gegen
Vermüllung tätig sind. Dazu gehören insbesondere privat initiierte Müllsammelaktionen in NRW
sowie die großen CleanUp-Events, die regelmäßig auch unter Beteiligung von Vereinen stattfinden.
Nähere Informationen sind hier zusammengestellt.

Aufklärung und Bildungsangebote

Rund um das Thema Abfallvermeidung und richtige Entsorgung gibt es ein vielfältiges Angebot für Interessierte aller Altersgruppen. Informieren Sie sich im Internet über Ihre lokalen Angebote!

Viele kommunale Abfallberatungen bieten auf ihren Internetseiten Informationen zu unterschiedlichen Abfallthemen an, halten z. B. Unterrichtsmaterial für Kita und Schule bereit und organisieren auch außerschulische Bildungsprojekte.

Auch die Entsorgungsbetriebe vieler Kommunen beteiligen sich mit Tagen der offenen Tür, der Organisation von „Dreck-weg-Tagen“ und pädagogischen Angeboten oder Workshops an der Umweltbildung.

Best-Practice-Beispiele sind in der Kommunen-Toolbox zu finden.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet auch zum Thema „Abfall und Umwelt“ vielfältige Materialien zum Selberlernen sowie Workshops oder digitale Lernformate an.

Bildung für nachhaltige Entwicklung und die BNE-Agentur (www.bne.nrw)

Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE  ist eine weltweite Bildungskampagne, die auch das Thema Umweltbildung aufgreift. Im Mittelpunkt stehen nachhaltige Entwicklungsprozesse, die lokal vorangebracht werden sollen, um lebenswerte Verhältnisse zu erreichen.

In NRW ist die Agentur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Agentur NRW) die zentrale Ansprechpartnerin für Bildungsaktivitäten. Sie berät, informiert und bringt Aktive zusammen.

Hilfreiche Unterlagen herunterladen:

Allgemeine Rechtslage und Verweis auf Abfallsatzungen

1. Allgemeine Rechtslage - Was ist illegale Abfallentsorgung?

Das (achtlose oder vorsätzliche) Wegwerfen von Müll auf für die Allgemeinheit frei zugänglichen Grundstücken (wie z. B. Wäldern, freien Landschaften oder Straßen) – das sog. Littering – ist rechtlich als illegale Abfallentsorgung einzustufen. Denn nach § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zwecke der Beseitigung nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Verstöße gegen § 28 Abs. 1 KrWG stellen nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

2. Bußgeld - „Es kann teuer werden“

Gemäß §§ 69 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 kann das sog. „Littering“ mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Bemessung des Bußgeldes liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde. Dabei gilt, dass die Höhe des Bußgeldes grundsätzlich vom Einzelfall abhängt, insbesondere von der Schwere der illegalen Abfallentsorgung. Der „Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt für das Land Nordrhein-Westfalen“ kann der Behörde als Orientierungshilfe dienen. Auch bei Heranziehung des Bußgeldkatalogs ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Besonderheiten des Sachverhalts eine Abweichung von den Regel- und Rahmensätzen verlangen.

3. Wer ist für die Einsammlung verbotswidrig abgelagerter Abfälle zuständig?

Wird verbotswidrig Abfall auf frei zugänglichen Grundstücken abgelagert und ist der Abfallerzeuger bzw. -besitzer nicht auffindbar oder ein Vorgehen gegen ihn aus anderen Gründen nicht möglich, so sind nach § 5 Abs. 6 S. 2 LKrWG NRW die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet den sog. „wilden Müll“ einzusammeln.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind die Landkreise, die kreisangehörigen Gemeinden oder die kreisfreien Städte. Im Einzelfall können auch Sonderzuständigkeiten gegeben sein. Im Zweifelsfall hilft die Gemeinde oder Stadt, auf dessen Gebiet die Abfälle liegen, bei der Meldung an die zuständige Stelle weiter.

Gut zu wissen

FAQ – Frequently asked questions